Beitragsordnung

Beitragsordnung des Fördervereins Sauerorgel St. Marien e. V.

§ 1 Der Verein erhebt zur Finanzierung seiner in der Satzung fixierten Vereinszwecke einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

§ 2 Der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Kalenderjahr bis spätestens zum 30. Juni zu entrichten. Nach diesem Datum aufgenommene Mitglieder entrichten den Beitrag für das laufende Jahr innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beitritt.

§ 3 Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen 20,00 € jährlich, für Ehepaare zusammen 30,00 € jährlich.

§4 Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 50,00 € jährlich

§ 5 Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederhauptversammlung am 31. Oktober 2009 beschlossen und tritt am 1. November 2009 in Kraft.